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(EU) 2019/2015 - die neuen Vorschriften für Energieeffizienzkennzeichnungen

Zeit: 2021-01-21 Zugriffe: 78

Die Europäische Kommission hat die offizielle Fassung (EU) 2019/2015 der neuen Vorschriften zu Energieeffizienzkennzeichnungen für Lichtquellen am 11. März 2019 formuliert, die am 5. Dezember 2019 offiziell veröffentlicht wird. Sie wird am 1. September 2021 durchgesetzt. 874 und wird die ursprünglichen Verordnungen (EU) 2012/2017 abschaffen, mit denen die Richtlinie zur Kennzeichnung der Energieeffizienz (EU) 1369/XNUMX umgesetzt wird. Diese Verordnung legt das Energieeffizienzniveau der Lichtquelle, die Verwendung des Etiketts, die Produktdatenbank und die Informationsanforderungen fest.

Energieeffizienzklasse (Berechnungsformel)

Für das Energieeffizienzetikett muss zunächst die Energieeffizienzklasse ermittelt werden. Dies entspricht den alten Vorschriften. Die Berechnung des Energieeffizienzniveaus wurde jedoch vom EEI-Index auf geändert ƞTM (lm / W), was intuitiver ist. Die alten Vorschriften verwendeten den Energieeffizienzindex von 1194, um die Energieeffizienzklasse zu bestimmen. Die neue Verordnung übernimmt das Konzept der gesamten Primärenergieeffizienz unter Bezugnahme auf die folgende Formel:

ƞTM = (ΦVerwenden Sie / Pon) X FTM-Einheit:(lm / W)

darunter:

ƞTM:Gesamte elektrische Gesamtenergieeffizienz (lm / W), entspricht der Lichtausbeute, Differenz: Verwenden Sie den effektiven Lichtstrom, um den anwendbaren Koeffizienten zu berechnen und zu erhöhen.

Φunsere Website benutzen,:Effektiver Lichtstrom(lm)

Pon: Effektiver Lichtstrom(W)

FTM: Anwendbarer Koeffizient

 

Energielabel

Die EU hat die Effizienzanforderungen für Beleuchtungsprodukte erheblich verbessert. Das vorherige Produkt erreichte 85 lm / W. ƞTM 110lm / W können grundsätzlich A, A + eingeben, aber jetzt kann es nur noch das F-Niveau erreichen.

Ab dem 1. September 2021 werden die bestehenden Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 874/2012 aufgehoben und durch neue Anforderungen an die Energiekennzeichnung für Lichtquellen gemäß der Verordnung über die Energiekennzeichnung für Lichtquellen (EU) 2019/2015 ersetzt. Auf einer Skala von A (am effizientesten) bis G (am wenigsten effizient) geben die neuen Etiketten Informationen zum Energieverbrauch in kWh pro 1000 Stunden an und verfügen über einen QR-Code, der auf weitere Informationen in einer Online-Datenbank verweist.

Leuchten werden mit Etiketten geliefert, die zeigen, welche Lampen für die Verwendung in der Leuchte geeignet sind. Ab dem 25. Dezember 2019 ist die Kennzeichnung von Leuchten nicht mehr erforderlich.