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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INSPEKTIONSDIENSTLEISTUNGEN


I.

ALLGEMEIN

Quality Defender Inspection Services, ein Geschäftsbereich von Elecimport China, einem Unternehmen, das gemäß den Gesetzen der Volksrepublik China ordnungsgemäß gegründet und registriert wurde und seinen Sitz in 812-813 Tomson Commercial Building, 710 Dongfang Road, Shanghai, China, hat Das als „Unternehmen“ bezeichnete Unternehmen erbringt Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Unternehmen kann Dienstleistungen für Unternehmen oder Einzelpersonen erbringen, die Anweisungen erteilen, im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet, und dem Kunden, falls dies gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist, Berichte über die Ergebnisse vorlegen.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen Angebote oder Dienstleistungen und alle daraus resultierenden Vertragsverhältnisse diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Inspektionsdienste.  

Die hiermit zwischen dem Kunden und dem Unternehmen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte schriftliche Form für die Erstellung und Übermittlung von Unterlagen im Rahmen der Vertragsverhältnisse (dh Angebot, Annahme, Nebenabreden, Nachtrag) ist auch im Falle von erfüllt elektronische Datenübertragung. Eine Übertragung per Internet per unverschlüsselter E-Mail oder anderer digitaler Übertragungstechnologie oder per Fax ist ausreichend.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Kaufbedingungen des Kunden sowie mündliche Nebenabreden sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Unternehmen verbindlich.

II.

DEFINITIONEN

2.1 Mitgliedsorganisationen: In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet der Begriff „verbundenes Unternehmen“ jedes Unternehmen, das das Unternehmen oder den Kunden besitzt oder kontrolliert, im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens oder des Kunden ist oder von diesem kontrolliert wird.

2.2 Lieferant: Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Lieferant“ eine Person oder ein Unternehmen, die den Kunden mit Produkten oder Materialien beliefert.

2.3 Man-Tag: In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Begriff „Man-Day“ als die Zeit definiert, zu der eines unserer hochqualifizierten Mitarbeiter für die Dienstleistungen eingesetzt wird, und zwar bis zu 11 Stunden pro Tag. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden für ein Höchstmaß an Integrität niemals mehr als die tatsächliche Menge der erbrachten Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.

2.4 Man-Day Rate: Der „Man-Day-Tarif“ bezieht sich auf die Servicegebühr pro dem oben genannten Man-Day, die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der normale Geschäftstag ist Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage, die den örtlichen Gepflogenheiten unterliegen. Jede Anfrage des Kunden nach Erbringung von Dienstleistungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen wird mit dem Eineinhalbfachen (1.5) des Standards oder des vereinbarten Man-Day-Tarifs berechnet.

2.5 Inspektionsprotokoll: In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Begriff „Inspektionsprotokoll“ als eine vom Unternehmen auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erstellte Checkliste definiert, auf die sich der Inspektor während des Service beziehen soll.

2.6 Lieferbar: Der Begriff „Lieferbar“ ist definiert als Ergebnisbericht aus den Ergebnissen der vom Unternehmen für den Kunden erbrachten Dienstleistungen.

III.

SERVICEVERFAHREN, OPTIONEN UND RICHTLINIEN

3.1 Serviceverfahren

Die vom Unternehmen erbrachten Inspektionsdienste bestehen aus den folgenden Verfahren, sofern nicht schriftlich anders angegeben:

3.11 Planung

Kontaktaufnahme mit den Lieferanten vor Ort gemäß den Anweisungen des Kunden zur Planung von Inspektionsterminen.

3.12 VORBEREITUNG

Vorbereitung von Inspektionsprotokollen zur Erbringung von Dienstleistungen für die von Lieferanten des Kunden hergestellten Produkte auf der Grundlage von Anweisungen, Spezifikationen und anderen vom Kunden bereitgestellten technischen und Verpackungsinformationen. 

3.13 Leistung

Erbringung der entsprechenden Art von Dienstleistungen gemäß den Anweisungen des Kunden und Ausgabe von Liefergegenständen an den Kunden per E-Mail oder auf andere elektronische Weise innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen ab Abschluss der vom Kunden angeforderten Dienstleistungen.

3.2 Service-Optionen

Das Unternehmen erbringt unter anderem folgende Dienstleistungen:

Laden oder Entladen Superintendanz

Quantitative Inspektion

Qualitätskontrolle

² Erstinspektion der Produktion

² Während der Produktionsinspektion

² Inspektion vor dem Versand

Lieferantenkonformitätsprüfung

Laboranalytische Dienstleistungen

3.3 Richtlinien für Inspektionsdienste

3.3.1 Probenahmeplan

Der Kunde erkennt an, dass, sofern nicht anders angegeben, der Stichprobenplan der normalen Stufe II von ANSI / ASQ Z1.4-2003 (oder die entsprechenden Standards MIL-STD-105E)  ISO 2859, BS 6001, DIN 40.080, NFX 06-021 / 022) ist die anerkannte Methode zur Bestimmung der Stichprobengröße durch den Kunden für die Inspektionsdienste. Dieser Stichprobenplan basiert auf der mathematischen Wahrscheinlichkeitstheorie und bietet den Vorteil, dass die Anzahl der zur Prüfung aus einer bestimmten Partie oder Sendung zu entnehmenden Stichproben und die maximal zulässige Anzahl fehlerhafter Stichproben in der Stichprobengröße klar definiert werden.

3.3.2 Fehlerklassifizierung

Der Kunde erkennt an, dass während der Dienstleistungen festgestellte Mängel in drei Kategorien eingeteilt werden - "Kritisch", "Schwer" und "Klein" mit der jeweiligen Definition wie folgt: -

Kritisch: Ein Defekt, der wahrscheinlich zu einem gefährlichen oder unsicheren Zustand für eine Person führt, die das Produkt verwendet, oder der gegen die geltenden Vorschriften verstößt.

Bürgermeister: Ein Defekt, der wahrscheinlich zu einem Versagen führt, die Verwendbarkeit des Produkts verringert und offensichtliche Erscheinungsfehler aufweist, die die Verkaufbarkeit des Produkts beeinträchtigen.

Minor: Ein Defekt, der die Verwendbarkeit des Produkts nicht beeinträchtigt, aber dennoch eine Verarbeitung oder ein sichtbarer Defekt ist, der über die definierten Qualitätsstandards hinausgeht.

3.3.3 Akzeptables Qualitätsniveau (AQL)

Der Kunde erkennt an, dass die folgenden AQL-Methoden vom Unternehmen für die Dienste angewendet werden, sofern der Kunde vor Beginn der Dienste nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes anweist:

HOCHWERTIGE ARTIKEL

MITTEL ZUM NIEDRIGEN WERT ARTIKEL

FÜR KRITISCHE FEHLER

Es wird kein kritischer Fehler akzeptiert

Es wird kein kritischer Fehler akzeptiert

FÜR WESENTLICHE FEHLER

AQL 1.5

AQL 2.5

FÜR MINDESTFEHLER

AQL 2.5

AQL 4

 

3.3.4 Berichte über Ergebnisse

Der Kunde erkennt an, dass die in den Befundberichten (Liefergegenständen) angegebenen Informationen aus den Ergebnissen von Inspektions- oder Testverfahren abgeleitet sind, die gemäß den Anweisungen des Kunden durchgeführt wurden, und / oder aus der Bewertung dieser Ergebnisse durch das Unternehmen auf der Grundlage von technische Standards, Handelsbräuche oder -praktiken oder andere Umstände, die unserer Meinung nach berücksichtigt werden sollten.

Berichte über Ergebnisse, die weiter zu den zufällig ausgewählten Proben herausgegeben wurden, enthalten nur die Meinung des Unternehmens zu diesen Proben und geben keine Meinung zu dem Los ab, aus dem die Proben gezogen wurden.

3.3.5 Pflichten des Kunden

Der Kunde wird:

(1) Stellen Sie sicher, dass rechtzeitig (und in jedem Fall spätestens 48 Stunden vor dem gewünschten Eingriff) ausreichende Informationen, Anweisungen und Dokumente vorliegen, damit die erforderlichen Dienstleistungen erbracht werden können.

(2) den Vertretern des Unternehmens den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, in denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen, und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Hindernisse oder Unterbrechungen bei der Erbringung der Dienstleistungen zu beseitigen oder zu beseitigen;

(3) erforderlichenfalls spezielle Ausrüstung und Personal zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind;

(4) Sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit der Arbeitsbedingungen, Standorte und Anlagen während der Erbringung von Dienstleistungen getroffen werden und sich in dieser Hinsicht nicht auf die erforderlichen oder nicht erforderlichen Ratschläge des Unternehmens verlassen;

(5) Informieren Sie das Unternehmen im Voraus über alle bekannten tatsächlichen oder potenziellen Gefahren oder Gefahren, die mit einer Bestellung oder Proben oder Prüfung verbunden sind, einschließlich beispielsweise Vorhandensein oder Risiko von Strahlung, giftigen oder schädlichen oder explosiven Elementen oder Materialien, Umweltverschmutzung oder Giften ;;  

3.3.6 Bedingungen für die Durchführung von Inspektionsdiensten

Um die Dienstleistungen korrekt und zeitnah ausführen zu können, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass:

(1) Bei anfänglichen Produktionsinspektionen (IPI) bewertet das Inspektionsteam des Unternehmens nur die ersten 200 produzierten Einheiten, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Kriterien und die technischen und Verpackungsspezifikationen des Kunden eingehalten werden.

(2) Bei Produktionsinspektionen (DPI) finden die Inspektionen erst statt, nachdem mindestens 20 Prozent, jedoch nicht mehr als 40 Prozent der Fertigwaren hergestellt wurden, um eine gleichbleibende Qualität im Herstellungsprozess sicherzustellen.

(3) Bei Inspektionen vor dem Versand (PSI) finden die Inspektionen nur an der 100-Prozent-Produktionsmarke statt, wobei mindestens 80 Prozent der Waren in Versandkartons verpackt und zur Überprüfung der Kundenspezifikationen eingelegt sind. 

(4) Für alle Dienstleistungen, die aufgrund unvollständiger oder geringerer Produktionsmengen als des oben genannten Prozentsatzes oder der Mengen nach dem Eintreffen des Vertreters des Unternehmens beim Lieferanten nicht erbracht werden können, beträgt die ursprünglich vereinbarte Man-Day-Gebühr von einem vollen Man- Tagessatz wird dem Kunden weiterhin in Rechnung gestellt.

(5) Für alle Dienstleistungen, die nicht erbracht werden können, nachdem der Vertreter des Unternehmens aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, in den Räumlichkeiten des Lieferanten eingetroffen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Weigerung des Lieferanten, dem Inspektor Zugang zu den Räumlichkeiten des Lieferanten zu gewähren, Für Produkte und relevante Testgeräte wird dem Kunden weiterhin die ursprünglich vereinbarte Man-Day-Gebühr von einem vollen Man-Day-Tarif in Rechnung gestellt.

3.3.7 Stornierungen und Umschuldungen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen mindestens einen (1) Werktag vor dem gewünschten Servicetermin benachrichtigt werden muss, falls die Servicetermine storniert oder verschoben werden. Die ursprünglich vereinbarte Man-Day-Gebühr in Höhe eines vollen Man-Day-Tarifs wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn eine solche rechtzeitige Benachrichtigung über Stornierungen oder Umschuldungen nicht erfolgt.

3.4 Leistungen

Der Kunde erkennt an, dass die vor Ort erzielten Ergebnisse vorläufig sind und vorbehaltlich der Bestätigung durch einen offiziellen Befundbericht, der innerhalb von maximal zwei Arbeitstagen nach Abschluss der Inspektion per E-Mail oder auf andere elektronische Weise übermittelt wird.

Keine andere Partei als der Kunde ist berechtigt, dem Unternehmen Anweisungen zu erteilen, insbesondere zum Umfang der Dienstleistungen und zur Lieferung des Befundberichts, sofern dies nicht vom Kunden genehmigt wurde.

IV.

TRINKGELD

Der Kunde erkennt an, dass:

4.1  Die Definitionen von Man-Day und Man-Day Rate in der oben genannten Klausel 2.3 und 2.4 sind akzeptiert.  

4.2  Der Man-Day-Tarif kann sich je nach Servicestandort, Serviceumfang und Komplexität der Services ändern. Der endgültige Man-Day-Tarif wird ausdrücklich zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart. Gebühren oder Man-Day-Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung oder Vertragsverhandlung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden nicht festgelegt wurden, entsprechen den aktuellen Standardtarifen des Unternehmens (Änderungen vorbehalten), und alle anwendbaren Steuern sind vom Kunden zu zahlen .  

 Servicegebühren = [Manntage für die Erfüllung der Dienstleistungen] x [Manntag Rate]

4.3  Jede Referenz zu einem bestimmten Zeitpunkt in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem folgenden Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden wird auf GMT + 8 Beijing Time Bezug genommen.

V.

RECHNUNG UND ZAHLUNG

Die Zahlung erfolgt bei Buchung vor Leistungserbringung. Für den Fall, dass zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ein monatliches Zahlungskonto abgeschlossen wird, sind die Zahlungen der Servicegebühren vom Kunden monatlich an das Unternehmen gemäß den folgenden Regeln zu leisten:

5.1 Innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem letzten Tag eines Kalendermonats muss das Unternehmen dem Kunden eine Rechnung für den vorangegangenen Kalendermonat vorlegen, die eine detaillierte Berechnung der Anzahl der Manntage, des Manntages und der Namen oder Bestellnummern der Lieferanten enthält der entsprechenden Servicegebühren.

5.2 Wenn der Kunde die Rechnungen nicht innerhalb von drei Arbeitstagen ab Einreichung anficht, gelten die Rechnungen als vom Kunden genehmigt.

5.3 Sofern in den Rechnungen keine kürzere Frist festgelegt ist, zahlt der Kunde unverzüglich spätestens 14 Tage nach dem maßgeblichen Rechnungsdatum oder innerhalb einer anderen vom Unternehmen in der Rechnung festgelegten Frist (dem „Fälligkeitsdatum“) alle fälligen Servicegebühren An die Firma.

5.4 Für den Gesamtbetrag des aufgelaufenen überfälligen Betrags wird eine tägliche Strafe für verspätete Zahlung in Höhe von 0.05% pro Tag (oder einem anderen in der Rechnung festgelegten Satz) verhängt, die ab dem Fälligkeitsdatum bis einschließlich des Zahlungstermins zu zahlen ist tatsächlich erhalten.

5.5 Das Unternehmen kann vor jedem zuständigen Gericht Klage auf Erhebung der fälligen Servicegebühren erheben. Der Kunde stellt das Unternehmen von seinen Kosten frei, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Auszahlungen, die anfallen, um die dem Unternehmen zustehenden Beträge einzutreiben.

5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung von Beträgen, die dem Unternehmen geschuldet sind, aufgrund von Streitigkeiten, Gegenansprüchen oder Aufrechnungen, die er möglicherweise gegen das Unternehmen geltend macht, zurückzuhalten oder aufzuschieben.

5.7 Für den Fall, dass im Verlauf der Erbringung der Dienstleistungen unvorhergesehene Probleme oder Kosten auftreten, bemüht sich das Unternehmen, den Kunden zu informieren, und ist berechtigt, zusätzliche Gebühren zur Deckung der zusätzlichen Zeit und Kosten zu erheben, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.

5.8 Alle Zahlungen erfolgen vom Kunden in USD oder CNY / RMB per Überweisung oder Überweisung, sofern nicht schriftlich anders angegeben.

VI.

HAFTUNG

Der Kunde erkennt an, dass:

6.1 Die Gesellschaft ist weder Versicherer noch Bürge und lehnt jede Haftung in dieser Eigenschaft ab. Kunden, die eine Garantie gegen Verlust oder Beschädigung wünschen, sollten eine entsprechende Versicherung abschließen.

6.2 Befundberichte werden auf der Grundlage von Informationen, Dokumenten und / oder Mustern ausgestellt, die vom Kunden oder im Auftrag des Kunden bereitgestellt werden, und ausschließlich zum Nutzen des Kunden, der dafür verantwortlich ist, auf der Grundlage solcher Befundberichte nach eigenem Ermessen zu handeln. Weder das Unternehmen noch seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer haften gegenüber dem Kunden oder Dritten für Maßnahmen, die auf der Grundlage solcher Befundberichte ergriffen oder nicht ergriffen wurden, oder für falsche Ergebnisse, die sich aus unklaren, fehlerhaften Unvollständigkeiten ergeben. irreführende oder falsche Informationen, die dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

6.3 Das Unternehmen haftet nicht für verspätete, teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Dienstleistungen, die direkt oder indirekt aus einem Ereignis außerhalb der Kontrolle des Unternehmens resultieren, einschließlich der Nichteinhaltung einer seiner Verpflichtungen durch den Kunden oder seinen Lieferanten.

6.4 Für den Fall, dass das Unternehmen für Ansprüche auf Verlust, Beschädigung oder Kosten jeglicher Art haftbar gemacht wird und die Haftung des Unternehmens unter keinen Umständen einen Gesamtbetrag übersteigt, der dem Dreifachen der Höhe der Servicegebühren entspricht gezahlt in Bezug auf die spezifischen Dienstleistungen, die zu einer solchen Forderung führen, oder 3 USD (oder deren Äquivalenz in lokaler Währung), je nachdem, welcher Wert geringer ist.

6.5 Das Unternehmen haftet nicht für indirekte Verluste oder Folgeschäden, einschließlich ohne Einschränkung des Gewinnverlusts, des Geschäftsverlusts, des Verlusts von Chancen, des Verlusts des Goodwills und der Kosten des Produktrückrufs. Sie haftet ferner nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus Ansprüchen Dritter (einschließlich, ohne Einschränkung, Produkthaftungsansprüchen) ergeben, die dem Kunden entstehen können.

6.6 Im Falle eines Anspruchs muss der Kunde das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung der Tatsachen, die diesen Anspruch begründen sollen, schriftlich benachrichtigen. In jedem Fall wird das Unternehmen von jeglicher Haftung für alle Ansprüche auf Verlust, Beschädigung oder Verlust befreit Kosten, es sei denn, die Klage wird innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Erbringung der Dienstleistung durch das Unternehmen erhoben, die den Anspruch begründet, oder mit dem Datum, an dem die Dienstleistung im Falle einer angeblichen Nichterfüllung hätte erbracht werden müssen.

6.7 Der Kunde garantiert, stellt das Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer von allen (tatsächlichen oder bedrohten) Ansprüchen Dritter auf Verlust, Beschädigung oder Kosten jeglicher Art frei, einschließlich aller Rechtskosten und damit verbundenen Kosten und wie auch immer im Zusammenhang mit der Leistung oder Nichterfüllung von Dienstleistungen.

VII.

ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

7.1 Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen und bei der Erbringung seiner Dienstleistungen die gebotene Sorgfalt und Sachkenntnis anwenden. Das Unternehmen wird diese Dienstleistungen gemäß den spezifischen Anweisungen des Kunden erbringen. Wenn diese Anweisungen nicht vorliegen, gilt Folgendes:

(1) die Bedingungen eines Standardbestellformulars oder eines Standardspezifikationsblatts der Gesellschaft; und / oder

(2) alle relevanten behördlichen Richtlinien, Handelsbräuche, Verwendungszwecke oder Praktiken; und / oder

(3) Methoden, die die Gesellschaft aus technischen, betrieblichen und / oder finanziellen Gründen für angemessen hält.

7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen die Dienstleistungen an einen Vertreter oder Subunternehmer delegieren kann, falls eine angeforderte Dienstleistung oder ein Teil der Dienstleistung aus den eigenen Ressourcen des Unternehmens stammt. Der Kunde ermächtigt das Unternehmen, alle für diese Leistung erforderlichen Informationen an den Vertreter oder Subunternehmer weiterzugeben.  

7.3 Sollte der Kunde verlangen, dass das Unternehmen Zeuge einer Intervention Dritter wird, stimmt er zu, dass die alleinige Verantwortung des Unternehmens darin besteht, zum Zeitpunkt der Intervention des Dritten anwesend zu sein und die Ergebnisse der Intervention weiterzuleiten oder das Auftreten der Intervention zu bestätigen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen nicht für den Zustand oder die Kalibrierung der verwendeten Geräte, Instrumente und Messgeräte, die angewandten Analysemethoden, die Qualifikationen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Drittpersonals oder die Analyseergebnisse verantwortlich ist.

7.4 Berichte über von der Gesellschaft herausgegebene Feststellungen spiegeln die Tatsachen wider, die von ihr zum Zeitpunkt ihres Eingriffs aufgezeichnet wurden, und nur innerhalb der Grenzen der erhaltenen Anweisungen oder, falls keine solchen Anweisungen vorliegen, innerhalb der Grenzen der alternativen Parameter, die wie vorgesehen angewendet wurden in Abschnitt 7.1. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, auf Tatsachen oder Umstände Bezug zu nehmen oder darüber Bericht zu erstatten, die außerhalb der erhaltenen spezifischen Anweisungen oder der angewandten alternativen Parameter liegen.

VIII.

GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

8.1 Das Unternehmen behält sich alle Rechte an den im Rahmen der Leistungserbringung erhaltenen Daten und an den erstellten Befundberichten vor.

8.2 Der Kunde darf die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Befundberichte einschließlich aller Tabellen, Prüfdaten und sonstigen Angaben erst nach vollständiger Zahlung der Servicegebühren und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden.

8.3 Eine Veröffentlichung oder öffentliche Übermittlung der Befundberichte oder Auszüge davon, insbesondere über das Internet oder zu Werbezwecken, sowie eine sonstige Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens zulässig.

8.4 Das Unternehmen behält sich seine Rechte in Bezug auf alle Inspektionsmethoden und / oder Testverfahren sowie auf alle Instrumente und / oder Geräte vor, die das Unternehmen unabhängig entwickelt oder allgemein verwendet, es sei denn, diese Inspektionsmethoden und / oder Testverfahren sowie Instrumente und / oder Geräte wurden im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung entwickelt.

8.5 Die Verpflichtung beider Parteien nach diesem Artikel VIII bleibt in jedem Fall nach Beendigung der Dienste bestehen, wobei die Gründe für eine solche Beendigung unerheblich sind.

IX.

VERTRAULICHKEIT

Beide Parteien oder eines ihrer verbundenen Unternehmen haben alle Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisse (vertrauliche Informationen), die von der anderen Partei im Rahmen der Vertragsbeziehungen erhalten wurden, streng vertraulich zu behandeln, um sie nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und sie nicht ohne Erlaubnis für eigene Zwecke zu verwenden.

Das Unternehmen und die Kunden verpflichten sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass diese vertraulichen Informationen vor Diebstahl oder unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind (i) alle Informationen in Bezug auf die Ausführung, den Inhalt und die Leistung der angeforderten Dienste; und (ii) alle Handels-, Rechts-, Buchhaltungs-, Finanz- und Organisationsinformationen in Bezug auf eine der Parteien und / oder ihre verbundenen Unternehmen, die den Parteien durch den Abschluss eines Vertrags und / oder dessen Erfüllung bekannt werden.

Sofern vom Kunden nicht anders angegeben, ist der Kunde die einzige und ausschließliche Partei, die die Liefergegenstände vom Unternehmen erhält.

Das Unternehmen und der Kunde verpflichten sich, vor Beendigung des Arbeitsvertrags dieses Mitarbeiters keine Mitarbeiter der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen einzustellen oder zu versuchen, diese einzustellen. 

Der Kunde akzeptiert, dass unverschlüsselte Nachrichten, die über das Internet gesendet werden, durch oder ohne Eingreifen Dritter verloren gehen, geändert oder gefälscht werden können. Herkömmliche E-Mails sind nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt. Das Unternehmen übernimmt daher keine Verantwortung für die Vertraulichkeit und Integrität von E-Mails, die den Verantwortungsbereich des Unternehmens verlassen haben.

Das Unternehmen übernimmt weder für die Datensicherheit während der Übertragung über das Internet noch für die Datensicherheit im Verantwortungsbereich des Kunden eine Haftung. Malware, die im Zusammenhang mit der elektronischen Datenübertragung und daraus resultierenden möglichen Schäden für den Kunden auftritt, wird hiermit ebenfalls ausgeschlossen.   

Die Verpflichtung beider Parteien nach diesem Artikel IX bleibt in jedem Fall nach Beendigung der Dienste bestehen, wobei die Gründe für eine solche Beendigung unerheblich sind.

X.

SUSPENSION ODER KÜNDIGUNG

10.1  Ordentliche Kündigung

Sollte ein monatliches Konto geschlossen werden, kann jede Partei die Bereitstellung der Dienste jederzeit und nach eigenem Ermessen unter Zustellung einer Kündigungsfrist von einem Monat an die andere Partei beenden, sofern alle fälligen Servicegebühren vollständig bezahlt sind.

10.2  Außerordentliche Kündigung

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen unverzüglich und ohne Haftung auszusetzen oder einzustellen, wenn:

(i) Nichteinhaltung einer seiner Verpflichtungen gemäß den oben genannten Klauseln durch den Kunden 3.3.5 und 3.3.6und ein solcher Fehler wird nicht innerhalb von 10 Tagen behoben, nachdem der Kunde über einen solchen Fehler informiert wurde; oder

(ii) Aussetzung der Zahlung, Vereinbarung mit Gläubigern, Insolvenz, Insolvenz, Konkurs oder Einstellung des Geschäfts durch den Kunden.

XI.

FORCE MAJEURE

Keine Partei haftet für Schäden oder unterliegt der Kündigung einer schriftlichen Vereinbarung durch die andere Partei für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, wenn diese Verspätungen oder Versäumnisse auf einen Grund zurückzuführen sind, der außerhalb der angemessenen Kontrolle liegt ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit dieser Partei.

XII.

GGELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND UND STREITBEHEBUNG

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbeziehungen ergeben, den materiellen Gesetzen der Volksrepublik China unter Ausschluss jeglicher Regeln in Bezug auf Kollisionsnormen und werden endgültig im Rahmen des Gesetzes beigelegt Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer durch einen oder mehrere Schiedsrichter, die gemäß diesen Regeln ernannt wurden. Ausschließlicher Gerichtsstand oder Schiedsgericht für alle diese Streitigkeiten ist Shanghai, sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sonderfonds des öffentlichen Rechts ist. Das Unternehmen ist jedoch auch berechtigt, den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu verklagen.

XIII.

SPRACHE

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind alle Befundberichte in englischer Sprache verfasst. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und anderen Sprachversionen hat die englische Version für alle Zwecke Vorrang.